Hier finden Sie eine chronologische Auflistung von Veröffentlichungen in Zeitungen, Fachzeitschriften und Online-Portalen, an deren Inhalten der BMVZ direkt beteiligt war, oder in denen er zitiert wurde. Ergänzend spiegelt unser Presse-Echo Meldungen zum und über den BMVZ von dritter Seite.
Alle Texte, Interviews, Aufsätze, etc. sind – soweit frei zugänglich – zum Abruf verlinkt. Melden Sie sich bei Fragen gern in der BMVZ-Geschäftsstelle.
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie daher auf Veröffentlichungen stoßen, die hier nicht erwähnt sind, freuen wir uns, wenn Sie uns diese per Mail zukommen lassen.

Koalitionsvertrag: Das wollen Union und SPD im Gesundheitswesen ändern
Am 9. April wurde der Koalitionsvertrag veröffentlicht. Der Beitrag fasst dessen wesentliche gesundheitspolitische Aussagen zusammen. Zum Thema MVZ wird der Sachstand zitiert und eingeordnet, dass im Vergleich zu weitergehenden Regulationsforderungen, die gewählte Formulierung für eine gewisse Entspannung steht. Der erste Satzteil des MVZ-Passus' entspricht, so die Zeitung, der vielfach erhobenen Forderung nach einem MVZ-Register und lässt dazu den BMVZ zu Wort kommen: „Die Herstellung von Strukturtransparenz bei MVZ, aber auch darüber hinaus, ist uns seit Langem ein großes Anliegen – vorausgesetzt es wird nicht eine überbordende neue Transparenzbürokratie geschaffen. Das Vorhaben der Koalition unterstützen wir daher gerne.“ Den zweiten Satzteil zur MVZ-Thematik im Koalitionsvertrag versteht die ÄrzteZeitung dahingehend, dass die Kontrollpflichten der KVen intensiviert werden sollen.

MVZ-Debatte: „Unterkomplex diskutiertes Stammtischthema“
Die ausführliches Analyse schaut auf drei Jahre Lauterbach-BMG und die angekündigte, aber letztlich ausgebliebene MVZ-Reform. Im Fokus steht die Frage, wie es nun weitergeht, und inwieweit Aussicht besteht, dass die kommende Bundesregierung die vorliegenden Pläne zur Gebietsbeschränkung von Klinik-MVZ reaktiviert. Dabei schaut der Autor noch einmal auf die Vielzahl an MVZ-Gutachten und zieht die Schlussfogerung: „Zumindest bei vorurteilsfreier Herangehensweise scheint das Pendel gegen eine Einschränkung der MVZ-Gründungsbefugnisse für Kliniken auszuschlagen.“ Hier kommt der BMVZ zu Wort und unterstreicht, dass es bei der hochemotionalen MVZ-Frage quer durch alle Parteien Personen gibt, die regulatorische Eingriffe befürworten – aber immer auch innerparteiliche Gegenstimmen. Die Zukunft des Themas ist entsprechend weiterhin offen und stark von Personalentscheidungen der kommenden Koalition abhängig.

Interview: „MVZ-Trägerpluralismus ist ein Mehrwert“
In einem Überblicksinterview beantwortet die BMVZ Geschäftsführerin Müller u.a. Fragen zur Einschränkung nicht-ärztlicher MVZ-Gründungen und deren Umsetzungswahrscheinlichkeit und zu den Wünschen ihrerseits, was die Politik beim MVZ-Thema nachregulieren sollte. Außerdem geht es um Anforderungen, die MVZ als Mieter und Nutzer an die Immobilie stellen. Dabei unterstreicht sie, dass für diese Frage das Ausmaß an Komplexität einer Praxis wesentlich entscheidender als die Rechtsform ist. Dass es insoweit viele Gemeinsamkeiten zwischen fachübergreifenden MVZ und Gemeinschaftspraxen gibt. Sie sagt: „Der Trend zu größeren Praxiseinheiten ist alles andere als ein reines MVZ-Thema,“ und kritisiert, „dass das gesamte Selbstverwaltungssystem, also Normen, Akteure und Vergütungsregeln nach wie vor auf die Einzelniederlassung oder kleine BAG abstellt.“ Der Volltext des HAL-Marktreports kann kostenfrei über den Link bezogen werden.

Kurzporträt: Hausarzt Peter Velling auf Mission im Vatikan
Dr. Peter Velling ist im Ehrenamt Vorstandsvorsitzender des BMVZ e.V. Gleichzeitig engagiert er sich bei den Berliner Maltesern. Seit vielen Jahren betreut er hier Pilgerreisen in den Vatikan sowie in diesem Jahr auch die Sanitätsstellen in den römischen Lateran-Basiliken. „Im Regelfall kommen die Menschen zu uns, weil sie ihre Füße wund gelaufen oder die Blutdruckmedikamente zu Hause vergessen haben,“ berichtet Velling. Aber natürlich ist der Internist und sein Team auch auf echte Notfälle vorbereitet. Das Engagement für die Malteser passt in den Lebenslauf des BMVZ-Vorsitzenden, der – wie auch der Artikel berichtet – bereits für die UN in Honduras, Somalia und Kuwait sowie als Katastrophenhelfer in Mittelamerika tätig war. Im Hauptberuf ist Peter Velling angestellter Hausarzt in einem Berliner MVZ.

AI-Act, EHDS, ePA und Co. | „Praxen bei Digitalisierung mitnehmen“
Die nächsten Monate und Jahre halten für die Akteure im Gesundheitswesen einige 'technische' Herausforderungen bereit. Noch 2025 erfolgt bspw. die Scharfstellung der Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit und (wahrscheinlich) auch das Inkrafttreten der NIS2-Gesetze über kritische Infrastrukturen. Beides berührt – ebenso wie der bereits seit 2. Februar 2025 'scharfe' EU-AI-Act sowie die Pläne zum EU-Gesundheitsdatenraum (EDHS) – auch ambulante Praxen und MVZ. Der Artikel reflektiert hierzu als Bericht über das 'Health & Law Summit' des BUJ e.V. verschiedene Blickwinkel. Mit auf dem Podium saß die BMVZ-Geschäftsführerin, die eindringlich anmahnte, dass die 'Herausforderung für das weitere Gelingen der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem weniger in der Regulatorik als im kommunikativen Bereich liegt, da hierbei zumeist vergessen wird, dass der ambulante Bereich mit insgesamt 104 Tsd. Praxis- & MVZ-Standorten sehr kleinteilig aufgestellt ist.'

EuGH erlaubt Verbot von Fremdinvestoren. Präzedenzfall für MVZ?
Im Dezember 2024 hat der Europäische Gerichtshof zu der aus Deutschland vorgelegten Grundsatzfrage Stellung genommen, ob das bestehende Beteiligungsverbot für Fremdinvestoren an Anwaltskanzleien gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstieße. Dabei wurde vom EuGH die Vereinbarkeit des Beteiligungsverbots mit dem EU-Recht bejaht. In den Entscheidungsgründen nahmen die Richter direkt auch Bezug auf die inhaltlich verwandte Frage zu Fremdinvestitionen bei MVZ. Daher schlug die Entscheidung in den einschlägigen gesundheitspolitischen Kreisen, etwa bei der verfassten Zahnärzteschaft, große Wellen. Der OPG-Beitrag beleuchtet die Zusammenhänge und erklärt die Hintergründe. Dabei wird eine Stellungnahme des BMVZ eingebunden, die begründet, weshalb die EuGH-Rechtsprechung nicht 1 zu 1 übertragen werden kann.

Mehr als Entbudgetierung: Zusammenhänge und offene Fragen zur Honorarreform der Hausärzte
Am 31. Januar hat der Bundestag mit dem Beschluss zum Rumpf-GVSG den Honorardeckel für die Hausarztmedizin aufgehoben. Insbesondere der Hausärzteverband ist seitdem in Feierlaune. Allerdings besteht die Honorarreform – neben der Entbudgetierung – aus zwei weiteren, komplexen Komponenten. Deren Ausgestaltung, die das Gesetz nur in sehr groben Zügen vorgibt, obliegt der Selbstverwaltung. Was hier im Ergebnis auf die Hausärzteschaft zukommt, ist daher noch weitgehend unklar. Obwohl oder gerade weil der jetzt beschlossene Entwurf exakt der Fassung entspricht, die bereits seit Mai 2024 offiziell Teil des Regierungsentwurfes des GVSG war. Welche Stolperfallen bestehen, und warum die KBV nicht ganz Unrecht damit hat, vorerst die hausärztliche Euphorie zu dämpfen, beleuchtet diese ausführliche Analyse der BMVZ-Geschäftsführerin.

MVZ: Was von Lauterbachs Plänen übrig bleibt
Das plötzliche Ampel-Aus hat auch die dauervirulente MVZ-Debatte abrupt zum Stehen gebracht, weil schnell klar war, dass somit im Normenrahmen für nicht-ärztliche MVZ-Träger doch erst einmal alles beim Alten bleibt. Gleichwohl hat die Art, wie in den letzten Jahren die Debatte zu MVZ geführt wurde, massiv Spuren in Politik und Gesellschaft hinterlassen, die auch durch einen etwaigen Partei- & Personalwechsel im BMG nicht einfach ausgelöscht werden. Daher spürt der Aufsatz der BMVZ-Geschäftsführerin Müller der Frage nach, was sich aus dem Geschehen der letzten Jahre für die Fortsetzung der Debatte um nicht-ärztliche MVZ-Träger ableiten lässt. Dabei geht sie davon aus, dass das Thema virulent bleibt und dass es Wechselwirkungen mit der Debatte um die neuen Level 1i-Kliniken geben wird, die aufgrund ihres Klinik-Status' als neuartige MVZ-Trägerstruktur hinzukommen.

Vertragsärztliche Belegschaften: Mehr große Einzelpraxen und BAG als große MVZ
Die KBV hat die jährliche MVZ-Statistik mit Stand 31.12.2023 veröffentlicht. Demnach hat sich die Gründungsdynamik Medizinischer Versorgungszentren im vergangenen Jahr geringfügig abgeschwächt. Zum Stichtag gab es bundesweit 4.897 Betriebe; davon war mit 47 % etwas weniger als die Hälfte fachübergreifend aufgestellt. Der Artikel verweist in dem Zusammenhang auch auf die vom BMVZ veröffentlichte, vergleichende Statistik zur Praxisgröße, wonach MVZ häufig mit Arztzahlen von nur 2 bis 4 Ärzten arbeiten. Weshalb es sich im Umkehrschluss bei 51 % aller „Großpraxen“ gerade nicht um MVZ, sondern um althergebrachte Inhaberpraxen handelt.

Standpunkt: Warum die überfällige Transparenz-Initiative ausbleibt
Ein Großteil der MVZ-Debatte speist sich aus dem Gefühl, dass es, abseits der bekannten Standorte und Träger, eine weitere, unsichtbare Ebene der MVZ-Entwicklung gibt. In dem Meinungsbeitrag belegt die BMVZ-Geschäftsführerin jedoch, dass die Daten gleichwohl digital vorhanden sind, es folglich nur an ihrer Aggregation und systematischen Auswertung mangelt. Unter Verweis auf die umfänglichen Zulassungs- und Registerdaten zu jedem Arzt und jedem Praxisstandort verweist sie auf die Initiative des BMG, diesen Datenschatz durch eine Änderung der Ärzte- und Zahnärzte-ZV zu heben. Sie kritisert scharf, dass diese sinnvolle, bereits vor zwei Jahren gestartete Initiative, seitdem keine weiteren Umsetzungsschritte erfahren hat.

KBV-Daten: Medizinische Versorgungszentren weiter attraktiv
Die Anzahl von MVZ stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 7 % zeigen die aktuellen MVZ-Zahlen. Eine ergänzende Sonderauswertung ergab zudem, dass zum selben Stichtag von 104.000 Praxisstandorten etwa 4,6 % mit fünf und mehr Ärzten tätig waren. Weniger als die Hälfte dieser Großpraxen agiert jedoch als MVZ. In dem Artikel wird berichtet, dass der BMVZ im Zusammenhang mit diesen Zahlen an das BMG apelliert, endlich – wie seit zwei Jahren angekündigt – das Arztregister um Strukturdaten zu erweitern. Politische Entscheidungen sollten auf gesichertem Wissen basieren, betonte diesbezüglich der Vorstandsvorsitzende des BMVZ. Derzeit werde jedoch der im ambulanten Registerwesen vorhandene Strukturdatenschatz nicht ansatzweise genutzt.

Neue Honorarpauschalen für die Hausärzte | Eine Folgenabschätzung
In Kommentierung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzestextes analysiert die BMVZ-Geschäftsführerin die geplante Honorarreform für die Allgemeinmedizin. Als Fazit sieht sie durchaus Chancen, wenn und solange KBV und GKV-Spitzenverband als maßgeblich für die Umsetzungsdetails zuständige Akteure die Zielvorgaben des BMG intelligent umsetzen. Gleichzeitig apelliert sie an die Parlamentarier, die gewollte Steuerungswirkung der neuen Pauschalen so klar als möglich zu definieren sowie unbedingt zu beachtende Besonderheiten, etwa bei fachübergreifenden Kooperationen, im Gesetz selbst bereits vorzusehen.