Die ambulante Versorgung braucht Strukturtransparenz

Seit November 2022 schlummert das Entbürokratisierungs­projekt Zahnärzte-Ärzte-ZV in den Schubladen des BMG. Warum diese eigentlich fertige und von vielen Seiten begrüßte Modernisierung des vertragsärztlichen Rechtsrahmens nicht weiter bearbeitet und final be­schlossen wird, er­schließt sich uns nicht. Ziel des Ver­ordnungs­ent­wurfes ist es zum einen, in der ambulanten Versorgungslandschaft Strukturtransparenz zu schaffen. Dass das dringend nötig ist, belegen die vom BMVZ veröffentlichten Zahlen zur Großpraxenverteilung, die gänggíge Annahmen auf den Kopf stellen. Zum anderen geht es aber in dem BMG-Projekt zentral auch um zahlreiche wichtige Maßnah­men zur Reduktion von Bürokratie und Verwaltungsaufwand; also darum, dass KV-System zu ent­las­ten. Wir fordern daher das BMG auf, das Projekt mit Priorität weiterzuverfolgen und zeit­nah in Kraft zu setzen.

Den Fokus neu setzen:
Impulse für eine konstruktive MVZ-Debatte

Am 22. Mai hat wurde der GVSG-Kabinettsentwurf vorgestellt, in dem Regelungen zu nicht-ärztlichen MVZ-Trägern nicht enthalten sind. Auf Nachfrage erklärte der Minister dennoch, dass ‘Investoren-MVZ zum Schluss verboten’ würden und dass die Koalition so der ‘ausufernden Kommerzialisierung’ begegnen werde. Er sei sich sicher, im Herbst nachträglich entsprechende Regelungen im GVSG unterzubringen. Der BMVZ kritisiert seit Langem die hochgradig unsachliche und unangemessene Rhetorik des Ministers. Und in der Sache muss es darum gehen - statt sich an dem zahlenmäßig nach wie vor kleinem Cluster der Investoren als Träger abzuarbeiten - der großen Gruppe der Ärzt:innen bestehende Hürden aus dem Weg zu räumen, um explizit diesen ärztlichen Trägern die Arbeitgeberstellung zu erleichtern, bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.

Neu denken in der MVZ-Debatte

Die Diskussion zuMVZ ewegt sich in einer Dauerschleife. Dreh- und Angelpunkt ist die Annahme, dass medizinferne MVZ-Betreiber aufgrund der unterstellten kurzfristigen Gewinnmaximierung zu Lasten der Flächenversorgung und der Behandlungsqualität agieren. Deshalb gibt es einen Überbietungswettbewerb, welche regulativen Bremsen gegen Investoren als MVZ-Träger eingezogen werden sollten. Was dagegen gar nicht vorkommt, sind Konzepte, Ärzte als Trägergruppe zu unterstützen. Dabei ist die Stärkung der Vertrags(zahn-)Ärzte als MVZ-Betreiber das wirksamste Mittel, die weitere Ausbreitung von MVZ mit Investorenbindung zu verhindern. Die größte Hürde hierbei ist im SGB V hausgemacht.