Die Frage, was ein „gutes” MVZ ausmacht, wird dem BMVZ häufiger gestellt. Die Antwort, was ein „schlechtes” MVZ kennzeichnet, meinen bereits viele zu kennen: Entweder die Organisationsform per se, bestimmte Trägergruppen oder vermeintliche Kapitalinteressen von Investoren oder Trägergesellschaften im Allgemeinen. Die entscheidende Frage nach der Qualität der Versorgung wird dagegen selten gestellt, im übrigen auch nicht bei den niedergelassenen Kollegen in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen.

Während andere noch Fragen stellen, hat die KZBV bereits Ende letzten Jahres versucht Fakten zu schaffen: Die, wie sie die KZBV nennt “I-MVZ” (sog. Investoren-MVZ) stehen unter Generalverdacht die ambulante (Zahn)-ärztliche Versorgung zu schädigen, und sie den Kapitalinteressen von Investoren zu opfern. Die dafür eigens kreierte Wortmarke kritisierte der BMVZ prompt:

Aber I-MVZ? Was soll diese Schöpfung bringen, außer Verwirrung und neue Gräben? Oder ist genau dies das Ziel? Dass noch weniger über Versorgungsqualität gesprochen wird, dafür aber in bester Schwarz-Weiß-Manier weiter darüber, dass (Zahn-)Ärzte als Träger natürlich per se zu den Guten zählen, während nicht-ärztliche Träger ausnahmslos in die Schublade der Schlechten gehören – und darauf der einprägsame, aber völlig nichtssagende Schriftzug I-MVZ, bzw. I-Z-MVZ?

Susanne Müller, BMVZ-Geschäftsführerin
f&w | BibliomedManager | Orientierungswert
Wenn Begriffe nur verwirren (sollen)

Während das Gutachten der KZBV ideologisch klar eingefärbt ist und das Ziel verfolgt, Argumente für weitere Restriktionen gegenüber MVZ-Gründungen zu liefern, hat sich das Bundesministerium für Gesundheit der Frage mit einem offeneren Ansatz genähert.

Das Gutachten zum „Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren“ kommt zu dem Schluss: Es lässt sich nicht feststellen, dass Kapitalinteressen die Versorgungsqualität positiv oder negativ beeinflussen. Der bestehende Rechtsrahmen für MVZ sei passend. Alleine die ärztlichen Eigenbetriebe sollen gefördert werden.

Aus der Vielzahl der Ergebnisse und Empfehlungen unterstützen wir besonders den Vorschlag, grundsätzlich für Ärzte die Beteiligung an MVZ weiter zu erleichtern, um den Anteil der MVZ in ärztlichem Eigenbesitz zu erhöhen.

BMVZ | ÄrzteZeitung
MVZ-Strukturen: Gutachter sehen Vorteile im ärztlichen Eigenbesitz

Podcasts mit dem BMVZ

Um die Debatte aus Sicht der MVZ darzustellen, war der BMVZ in den Podcasts der ÄrzteZeitung und von Berlin-Chemie zu Gast. Dort wird Stellung zu aktuellen Fragen der MVZ-Entwicklung, Investoren und der Versorgungsqualität bezogen.

„MVZ werden nicht primär gegründet, um Patienten glücklich zu machen“
Das MVZ polarisiert: Manche sehen in ihm eine moderne Form der Praxisorganisation, andere das Ende ärztlicher Freiberuflichkeit. Im ersten Teil dieser Episode des „ÄrzteTags“ erklärt Susanne Müller vom BMVZ, wie sich das Konzept des MVZ gewandelt hat.

Gibt es eine gute und schlechte MVZ-Finanzierung, Frau Müller?
„Geld findet einen Weg“ in die Versorgung: Susanne Müller vom BMVZ ist nicht der Ansicht, dass der MVZ-Markt gegen Fremdkapitalgeber abgeschottet werden müsste. Im zweiten Teil dieser Episode erklärt sie, warum der Gesetzgeber hier falsch liegt. Investitionen Dritter führen schließlich nicht zwangsläufig zu einer schlechteren Versorgung.

EinBlick – Der Podcast: Einordnung zum BMG-Gutachten
Susanne Müller gibt im “EinBlick – Der Podcast” von Berlin Chemie eine Einordnung zu dem MVZ-Gutachten des BMG: Der BMVZ unterstützt den Gedanken des Gutachtens, dass die Trägervielfalt ausgebaut werden sollte. Statt Restriktionen gegenüber einzelnen Trägergruppen, sollten ärztliche Trägerschaften gefördert und weitere Modelle ermöglicht werden.